Person
Kai Ambos
Erfasst mit GPT-5.6 TerraLetztes Update
Eine politische Einordnung ist nur für die außenpolitische Dimension begrenzt möglich. Seine öffentlichen Aussagen betonen die universelle Bindung an das Völkerrecht, kritisieren völkerrechtswidrige Interventionen und plädieren für Zurückhaltung bei Waffenlieferungen; zugleich erkennt er legitime Selbstverteidigung an und spricht für europäische militärische Autonomie. Für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik fehlt eine ausreichende öffentliche Evidenz.
Wirtschaftspolitik
Für diese Dimension reichen die belegten Positionen nicht für einen Schätzwert aus. Daher werden weder Punktwert noch Unsicherheitsband angezeigt.
Begründung und Herleitung
- Selbstbeschreibung
- Keine einschlägige politische Selbstbeschreibung in den ausgewerteten Quellen festgestellt.
- Belegte Positionen
- Keine ausreichend konkreten öffentlichen Positionen zu Steuer-, Sozial-, Arbeitsmarkt- oder Wirtschaftsordnungspolitik ermittelt.
- Institutionelles Umfeld
- Die Tätigkeit als Straf- und Völkerrechtler erlaubt keine belastbare Ableitung einer wirtschaftspolitischen Position.
- Redaktionelle Ableitung
- Nicht bewertbar.
Gesellschaftspolitik
Für diese Dimension reichen die belegten Positionen nicht für einen Schätzwert aus. Daher werden weder Punktwert noch Unsicherheitsband angezeigt.
Begründung und Herleitung
- Selbstbeschreibung
- Keine einschlägige politische Selbstbeschreibung in den ausgewerteten Quellen festgestellt.
- Belegte Positionen
- Öffentliche Äußerungen zu Menschenrechten und Völkerrecht reichen nicht aus, um eine Position auf der gesellschaftspolitischen Progressivitäts-/Konservativitätsskala zu schätzen.
- Institutionelles Umfeld
- Die akademische und richterliche Tätigkeit im Straf- und Völkerrecht ist kein eigenständiger Beleg für gesellschaftspolitische Orientierung.
- Redaktionelle Ableitung
- Nicht bewertbar.
Außenpolitik
Begründung und Herleitung
- Selbstbeschreibung
- Keine parteipolitische oder ideologische Selbstverortung ermittelt; Ambos argumentiert öffentlich primär als Völkerrechtler.
- Belegte Positionen
- Er bezeichnete Russlands Invasion in die Ukraine als gravierende Völkerrechtsverletzung, kritisierte unbedingte Waffenlieferungen und hielt Verhandlungen für erwägenswert. Er verlangt zudem Konsequenzen bis hin zum Stopp deutscher Waffenlieferungen bei fortgesetzten Völkerrechtsverletzungen. Zugleich hält er defensive kollektive Selbstverteidigung für zulässig und befürwortete größere europäische militärische Autonomie.
- Institutionelles Umfeld
- Fachlicher Kontext, nicht als politische Positionszuweisung: Professur für internationales Strafrecht und Völkerrecht, Richteramt am Kosovo-Sondertribunal sowie List Counsel am Internationalen Strafgerichtshof.
- Redaktionelle Ableitung
- Die wiederholte Präferenz für rechtlich eng begrenzte Gewaltanwendung, Kontrolle von Waffenexporten und Konfliktlösung durch Regeln spricht für eine leicht antiinterventionistische Einordnung. Die Anerkennung von Selbstverteidigung und europäischer militärischer Handlungsfähigkeit begrenzt die Einordnung deutlich; daher breites Intervall.
Erfasste Auftritte
Auftritte pro Jahr
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Redaktionelle Schätzung
Ähnlich eingeordnete Personen
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Für einen Vergleich sind belastbare Schätzwerte in mindestens zwei Dimensionen nötig. Das ist hier nicht der Fall.
Belege und weitere Daten
Quellen der politischen Einordnung 5
- Lebenslauf Kai Ambos · Georg-August-Universität Göttingen · 20.01.2022
Selbstverfasster Lebenslauf: Kai Ambos wurde am 29. März 1965 in Heidelberg geboren; er bezeichnet sich als Sohn von Horst Ambos und Ingrid Ambos-Lamy.
- Lehrstuhlinhaber – Kai Ambos · Georg-August-Universität Göttingen
Universitätsprofil: seit Mai 2003 Lehrstuhlinhaber in Göttingen; seit Februar 2017 Richter am Kosovo-Sondertribunal und List Counsel am Internationalen Strafgerichtshof.
- Rechtsexperte Kai Ambos über Iran-Krieg: „Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren“ · Qantara.de · 04.03.2026
Ambos unterscheidet zulässige defensive kollektive Selbstverteidigung von unzulässiger Unterstützung eines Angriffskriegs und betont die Bindung Deutschlands an das Völkerrecht.
- Völkerrechtler über Waffenlieferungen: „Das Thema darf nicht auf Israel verengt werden“ · taz · 23.06.2025
Ambos fordert eine völkerrechtsgebundene Prüfung von Waffenexporten und nennt einen Lieferstopp als mögliche Konsequenz fortgesetzter Völkerrechtsverletzungen.
- Völkerrechtler über Russlands Krieg: „Das ist unsere Doppelmoral“ · taz · 16.10.2022
Ambos nennt Russlands Invasion eine gravierende Völkerrechtsverletzung, warnt vor bedingungslosen Waffenlieferungen und befürwortet größere europäische militärische Autonomie.
Belegte Zugehörigkeiten 0
| Organisation | Funktion | Zeitraum | Quelle |
|---|---|---|---|
| Keine belegten Zugehörigkeiten. | |||
Alle erfassten Auftritte 5
| Datum | Sendung | Episode | Rolle | Beleg |
|---|---|---|---|---|
| 15.07.2026 | Markus Lanz | Markus Lanz vom 15. Juli 2026 | Gast | Originalsendung |
| 02.04.2026 | Markus Lanz | Markus Lanz vom 1. April 2026 | Gast | Originalsendung |
| 18.01.2026 | Precht | Ist das Völkerrecht am Ende? | Gast | Originalsendung |
| 20.11.2025 | Markus Lanz | Markus Lanz vom 20. November 2025 | Gast | Originalsendung |
| 07.10.2025 | Markus Lanz | Markus Lanz vom 7. Oktober 2025 | Gast | Originalsendung |
Unveränderte LLM-Antwort
Maschinell erzeugte Rohausgabe, unverändert veröffentlicht und nicht gleichbedeutend mit einer redaktionellen Bestätigung.
{"gender":"male","birth_year":1965,"party_affiliation":null,"party_membership_status":"no_public_membership","party_membership_note":"In den ausgewerteten amtlichen bzw. persönlichen Lebensläufen und öffentlichen Profilen ist keine Parteimitgliedschaft dokumentiert. Dies ist kein Beleg dafür, dass keine Mitgliedschaft besteht.","short_description":"Kai Ambos ist ein deutscher Jurist, Professor für Straf- und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen und Richter am Kosovo-Sondertribunal.","political_short_label":"Außenpolitisch völkerrechtsgebunden und eher zurückhaltend beim Einsatz militärischer Mittel.","overall_assessment":"Eine politische Einordnung ist nur für die außenpolitische Dimension begrenzt möglich. Seine öffentlichen Aussagen betonen die universelle Bindung an das Völkerrecht, kritisieren völkerrechtswidrige Interventionen und plädieren für Zurückhaltung bei Waffenlieferungen; zugleich erkennt er legitime Selbstverteidigung an und spricht für europäische militärische Autonomie. Für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik fehlt eine ausreichende öffentliche Evidenz.","dimensions":[{"dimension":"economy","assessable":false,"estimate":null,"uncertainty_min":null,"uncertainty_max":null,"confidence":"low","self_description":"Keine einschlägige politische Selbstbeschreibung in den ausgewerteten Quellen festgestellt.","documented_positions":"Keine ausreichend konkreten öffentlichen Positionen zu Steuer-, Sozial-, Arbeitsmarkt- oder Wirtschaftsordnungspolitik ermittelt.","institutional_context":"Die Tätigkeit als Straf- und Völkerrechtler erlaubt keine belastbare Ableitung einer wirtschaftspolitischen Position.","editorial_inference":"Nicht bewertbar."},{"dimension":"society","assessable":false,"estimate":null,"uncertainty_min":null,"uncertainty_max":null,"confidence":"low","self_description":"Keine einschlägige politische Selbstbeschreibung in den ausgewerteten Quellen festgestellt.","documented_positions":"Öffentliche Äußerungen zu Menschenrechten und Völkerrecht reichen nicht aus, um eine Position auf der gesellschaftspolitischen Progressivitäts-/Konservativitätsskala zu schätzen.","institutional_context":"Die akademische und richterliche Tätigkeit im Straf- und Völkerrecht ist kein eigenständiger Beleg für gesellschaftspolitische Orientierung.","editorial_inference":"Nicht bewertbar."},{"dimension":"foreign","assessable":true,"estimate":-1,"uncertainty_min":-3,"uncertainty_max":1,"confidence":"medium","self_description":"Keine parteipolitische oder ideologische Selbstverortung ermittelt; Ambos argumentiert öffentlich primär als Völkerrechtler.","documented_positions":"Er bezeichnete Russlands Invasion in die Ukraine als gravierende Völkerrechtsverletzung, kritisierte unbedingte Waffenlieferungen und hielt Verhandlungen für erwägenswert. 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März 1965 in Heidelberg geboren; er bezeichnet sich als Sohn von Horst Ambos und Ingrid Ambos-Lamy.","dimensions":[],"supports_identity":true,"supports_party_affiliation":false},{"url":"https://uni-goettingen.de/de/lehrstuhlinhaber/697728.html","title":"Lehrstuhlinhaber – Kai Ambos","publisher":"Georg-August-Universität Göttingen","date":null,"statement":"Universitätsprofil: seit Mai 2003 Lehrstuhlinhaber in Göttingen; seit Februar 2017 Richter am Kosovo-Sondertribunal und List Counsel am Internationalen Strafgerichtshof.","dimensions":["foreign"],"supports_identity":true,"supports_party_affiliation":false},{"url":"https://taz.de/Voelkerrechtler-ueber-Russlands-Krieg/!5885226/","title":"Völkerrechtler über Russlands Krieg: „Das ist unsere Doppelmoral“","publisher":"taz","date":"2022-10-16","statement":"Ambos nennt Russlands Invasion eine gravierende Völkerrechtsverletzung, warnt vor bedingungslosen Waffenlieferungen und befürwortet größere europäische militärische Autonomie.","dimensions":["foreign"],"supports_identity":true,"supports_party_affiliation":false},{"url":"https://taz.de/Voelkerrechtler-ueber-Waffenlieferungen/!6095681/","title":"Völkerrechtler über Waffenlieferungen: „Das Thema darf nicht auf Israel verengt werden“","publisher":"taz","date":"2025-06-23","statement":"Ambos fordert eine völkerrechtsgebundene Prüfung von Waffenexporten und nennt einen Lieferstopp als mögliche Konsequenz fortgesetzter Völkerrechtsverletzungen.","dimensions":["foreign"],"supports_identity":true,"supports_party_affiliation":false},{"url":"https://qantara.de/artikel/rechtsexperte-kai-ambos-%C3%BCber-iran-krieg-%E2%80%9Edas-v%C3%B6lkerrecht-ist-kein-wunschkonzert-von","title":"Rechtsexperte Kai Ambos über Iran-Krieg: „Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren“","publisher":"Qantara.de","date":"2026-03-04","statement":"Ambos unterscheidet zulässige defensive kollektive Selbstverteidigung von unzulässiger Unterstützung eines Angriffskriegs und betont die Bindung Deutschlands an das Völkerrecht.","dimensions":["foreign"],"supports_identity":true,"supports_party_affiliation":false}] }